Elternarbeit

Elternarbeit

Die Zusammenarbeit mit den Eltern

Die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften beschreibt die Basis für die pädagogische Arbeit im täglichen Miteinander. Sie baut auf Vertrauen, Offenheit, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit und mündet in eine professionelle Beziehung, die die gesunde Entwicklung des Kindes in den Vordergrund stellt.

Mit Hilfe von Gesprächen und einem stetigen Austausch zielt die Erziehungspartnerschaft auf einen gegenseitigen Informationsfluss, der Handlungsweisen verständlich und transparent transportiert. Was in der Kindertageseinrichtung in der Gemeinschaft beginnt, sollte auch zu Teilen im Elternhaus fortgesetzt werden. Daher sollte ein guter Austausch stattfinden, damit die Kinder nicht in ein Spannungsfeld von unterschiedlichen Erwartungen der Eltern und Fachkräfte geraten (vgl. Schubert-Suffrian & Regner, 2015, S. 22).

Das Kinderhaus bietet deshalb in regelmäßigen Abständen Elternabende, Hausführungen und verschiedene Aktionen wie Feste oder Projekte an, die die Zusammenarbeit stärken.

Tägliche Übergabegespräche in der Krippe geben den Eltern Sicherheit und werden durch zusätzliche Entwicklungsgespräche ergänzt. Im Kindergarten löst die wachsende Selbstständigkeit und der sich entwickelnde Mitteilungsbedarf der Kinder die täglichen Rückmeldungen zwischen Eltern und Fachkräften schrittweise ab. Tür- und Angelgespräche sind jederzeit möglich und können auf Wunsch zu verbindlichen Gesprächen auf partnerschaftlicher und beratender Ebene ausgeweitet werden.

Als pädagogische Fachkräfte möchten wir nicht nur die Kinder dort abholen, wo sie stehen, sondern auch die Eltern mit ins Kinderhaus-Boot holen, um gemeinschaftlich für die Kinder zu handeln.

Der Elternbeirat

Aus der Elternschaft wählen die Eltern einen Elternbeirat.

Der Elternbeirat besteht aus zwei Elternteilen pro Gruppe, die jährlich zu Beginn des neuen Schuljahres gewählt werden. Als Mitwirkungsorgan der Einrichtung vertritt der Elternbeirat die Interessen der Eltern und bildet ein Bindeglied zwischen Eltern und Einrichtung beziehungsweise Träger (Gemeinde Meckenbeuren). Die Beiräte treffen sich mit der Leitungsebene drei- bis viermal im Jahr, um Feste zu organisieren und zu reflektieren, den Ferienplan abzustimmen und um aktuelle Themen zu besprechen.

Die Zusammenarbeit zwischen Elternbeirat, Träger, Leitung, Mitarbeitenden und Eltern basiert auf einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft und zielt auf den Anspruch der Kinder auf Bildung, Betreuung und Erziehung.

Die Elternbeiratsvorsitzenden für das Kindergartenjahr 2023/24 sind:

  • Timo Michelberger (Gruppe grün)
  • Julia Schupp (Gruppe blau)

 

Bekanntmachung vom 15. März 2008 nach §5 Kindertagesbetreuungsgesetzes

Die Aufgaben des Elternbeirats

Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Einrichtung zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Einrichtung, Elternhaus und Träger zu fördern.

Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Erziehung, Bildung und Betreuung in der Einrichtung verwirklicht wird. Er hat zu diesem Zweck insbesondere

  • das Verständnis der Eltern für die Bildungs- und Erziehungsziele der Einrichtung zu wecken,
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegenzunehmen und dem Träger oder der Leitung der Einrichtung zu unterbreiten,
  • sich beim Träger für eine angemessene Besetzung mit Fachkräften sowie für die sachliche und räumliche Ausstattung einzusetzen und
  • das Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit der Einrichtung und ihrer besonderen Bedürfnisse zu gewinnen

 

Zusammenarbeit zwischen Elternbeirat und Einrichtung

Der Elternbeirat arbeitet mit den pädagogischen Kräften, der Leitung und dem Träger der Einrichtung zusammen.

Der Träger sowie die Leitung der Einrichtung beteiligen den Elternbeirat an den Entscheidungen in allen wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung in der Einrichtung, insbesondere soweit sie das pädagogische Konzept, die Organisation und die Betriebskosten betreffen. Der Elternbeirat ist insbesondere vor der Regelung der Ferien- und Öffnungszeiten, der Festsetzung der Elternbeiträge im Rahmen der für den Träger verbindlichen Regelungen, der Festlegung von Grundsätzen über die Aufnahme der Kinder in die Einrichtung sowie vor der Einführung neuer pädagogischer Konzepte zu hören.